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Wann zählt meine WG beim Auslandsstudium in der Schweiz zum Grundbedarf?

WG-Grundbedarf

Klar, studieren in der Schweiz kann richtig teuer sein. Natürlich wünscht sich jeder eine eigene Bude mit eigener Küche und vor allem ein Bad und WC. Aber leider, leider ist das nur für wenige erschwinglich.

Die Kosten für Wohnraum sind in den Universitätsstädten exorbitant hoch und wer nicht gerade besonders vermögende Eltern hat, der benötigt eine Alternative. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn immer mehr Studies sich ihren Wohnraum mit anderen teilen. Das mag zwar gewöhnungsbedürftig sein, denn immerhin teilt man auch die Toilette oder die Küche mit anderen.

Auch ist es nicht immer möglich sich aus dem Weg zu gehen. Aber in der Not frisst der Teufel auch Fliegen – oder mit anderen Worten: man kann alles ertragen.

Die Studenten-WG oder Zwangsehe für Studenten

Gut, ganz so schlimm ist es dann doch nicht, denn die Mehrheit der WGs sucht sich seine Mitbewohner schon mal im Vorfeld aus. Du wirst also schon mal vorab auf Herz und Nieren von den neuen Mitbewohnern gecheckt. Bei einer Männer-WG könnte dabei auch dein Trinkverhalten kritisch hinterfragt und getestet werden. Aber ehrlich, es macht schon Sinn vorab mal zu prüfen, ob man wirklich zueinander passt. Deswegen ist es auch sowas wie eine Ehe. Also drum prüfe wer sich für die WG bindet!

Mietvertrag – was für ein Thema

Bei vielen WGs hält einer den Hauptvertrag und die anderen sind Untermieter. Wie das genau geregelt ist, dass solltest du dir vorher anschauen. Bist du mit allen anderen eingetragen, dann musst du schon mal vorsichtig sein. Alle Mieter haften gemeinschaftlich, d.h. kann einer nicht zahlen, dann haften erst einmal die anderen – und zwar in voller Höhe!

Eine wichtige Sache – der Grundbedarf!

In der Schweiz erhalten Studenten unter bestimmten Voraussetzungen einen Grundbedarf. Dieser Anspruch ist, solange man in den eigenen vier Wänden lebt, kein grosser Akt. Denn schliesslich kann man die Wohnung nachweisen und alle sind happy. Wer aber in einer WG lebt, der muss ggf. ein paar Fragen beantworten. Was ist der Hintergrund: Die beiden Schlagwörter heissen Zweckgemeinschaft oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft.

Bei letzter – und das solltest du dir unbedingt merken, spielt es keine Rolle ob du mit jemandem verheiratet bist oder verwandt bist. Entscheidet ist, dass man wesentliche Teile des täglichen Beisammenseins auch gemeinsam ausübt und auch finanziert. Klassischerweise trifft das natürlich auf alle Familienbeziehungen zu. Vorsichtig solltest du aber werden, wenn das Essen, das Waschen und auch Putzen gemeinschaftlich durchgeführt und auch finanziert wird. Hier könnte zumindest der Verdacht entstehen, dass es sich um eine familienähnliche Wohngemeinschaft handelt.

Auf der sicheren Seite mit dem richtigen Vertrag

Wenn du hier auf Nummer sicher gehen willst, dann solltet ihr in der WG unbedingt im Vorfeld einen Vertrag schließen. Regelt dort, dass jeder seine Essen selber macht, dass jeder sein eigenes Zimmer reinigt und vor allem führt keine gemeinschaftliche Kasse. Damit ist es deutlich leichter bei Problemen mit dem Amt den Grundbedarf zu erhalten. Übrigens: wenn ihr als Paar gemeinsam gleichzeitig einzieht, dann könnte zumindest mal für das Amt eine Vermutung bestehen, dass ihr doch eine familienähnliche Gemeinschaft bildet. Wer solche Probleme vermeiden will, der sollte nicht zwingend mit einem Partner in eine Wohnung ziehen, wenn er auf die Grundsicherung angewiesen ist.

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